Schießwesen
Untrennbar: Die Schützen und das Schießwesen
Aus Berichten über die Schlacht von Calliano – insbesondere auch aus den Verwundetenlisten – wissen wir, dass ein Axamer „ Fähnlein“ (also eine unter einem Feldzeichen zusammengefasste Einheit) im Aufgebot des Landgerichtes Sonnenburg an den Kampfhandlungen gegen die Republik Venedig beteiligt war. Da anzunehmen ist, dass dazu nur geübte Schützen einberufen wurden, kann auch davon ausgegangen werden, dass zu diesem Zeitpunkt bereits eine Art Schießstand existiert hat. Das Jahr 1487 kann daher als urkundlich gesicherter Beginn eines organisierten Schießwesens in Axams angenommen werden.
Der früheste Nachweis über das Bestehen einer „Schützengesellschaft“ in Tirol bezieht sich auf die Stadt Hall, deren Rechnungsbücher seit 1411 erhalten sind. Damals wurde überwiegend mit der Armbrust geschossen, die wesentlich treffgenauer und handlicher war als die ersten „Feuerbüchsen“, die ein beträchtliches Gewicht hatten und zu dem ser schwer zu bedienen waren. Das Hantieren mit Pulver und Zündschnur war darüber hinaus nicht gerade ungefährlich.
Das Landlibell von 1511 – die Tiroler Wehrordnung
Mit dem berühmten Landlibell von Kaiser Maximilian aus dem Jahre 1511 wurde schließlich die erste allgemeine Wehrordnung für Tirol geschaffen und die Landesordnung von 1570 erlaubt schließlich jedermann in Tirol das „Tragen von selbstzündenden und feuerschlagenden“ Waffen, nachdem Bürger und Bauern schon seit dem 13. Jahrhundert grundsätzlich Hieb- und Stichwaffen tragen durften – für die damalige Zeit ja nicht unbedingt selbstverständlich.
Mit der zunehmenden Bedeutung der Feuerwaffen im militärischen Einsatz erfolgte ab Mitte des 17. Jahrhunderts die systematische Erfassung aller wehrfähigen Männer samt Gewehren in sogenannten „Rollen“ (Listen), die beim jeweiligen Schießstand geführt wurden. Man sprach in diesem Zusammenhang auch von den „einrollierten Schützen“.
Da der Tiroler sich regelmäßig im Wettkampf beweisen sollte, wurden mit ausdrücklicher Billigung der Obrigkeit „Bestschießen“ (von „Best“ im Sinne von „Preis“) zu den unterschiedlichen Anlässen durchgeführt. Dabei nutzte man auch die Erfahrungen zur Weiterentwicklung der Waffentechnik, so wurde z. B. bereits 1647 der Vorteil des gezogenen Laufes und die damit verbundene Stabilität der Flugbahn des Geschosses auf Grund des Dralls erkannt und im Schützenwesen umgesetzt, während die regulären Armeen immer noch mit glattem Lauf ausgerüstet waren.
Axamer Scharfschützen: „Berühmt berüchtigt“
Da die Axamer Schützen bei den Kämpfen 1703, 1797, 1805 und 1809 mehrfach als Scharfschützen in den Chroniken erwähnt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass dem Schießwesen in Axams ein entsprechender Stellenwert eingeräumt wurde und entsprechende Einrichtungen zur Verfügung standen. Dabei waren die reinen Scheibenschützen (Gilde) und die mehr militärisch organisierten Landesschützen (Kompanie) immer in enger Verbindung bzw. großteils personenident.
Seit dem 19. Jahrhundert befand sich der Schießstand südlich des Dollingerwirtes und war als 100-Meter-Großkaliberstand ausgelegt. Die damit verbundenen Überschießungsrechte reichten vom heutigen Haus Lizumstraße 1 bis zum Waldrand in südlicher Richtung.
Die Schützenkompanie fand zwar 1945 rasch wieder zusammen, der Schießbetrieb wurde jedoch erst 1958 mit der (Wieder-)Gründung der Schützengilde durch die Kompanie (Hauptmann Karl Bucher, Oberschützenmeister Arthur Happ) neu belebt.
Die Schießveranstaltungen mit dem Luftgewehr fanden im Saal des Gasthofes Weiss statt.
Schießsport als Grundwert im Schützenwesen
Die Schützenkompanie fand zwar 1945 rasch wieder zusammen, der Schießbetrieb wurde jedoch erst 1958 mit der (Wieder-)Gründung der Schützengilde durch die Kompanie (Hauptmann Karl Bucher, Oberschützenmeister Arthur Happ) neu belebt. Die Schießveranstaltungen mit dem Luftgewehr fanden im Saal des Gasthofes Weiss statt.
Seit 17. Mai 1964 wird im Schießstand der Georg-Bucher-Schützenkompanie in der Lizumstraße geschossen – und das bis heute.
2020 Trotzten die Axamer Schützen der Coronavirus-Krise – unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsregeln konnte zumindest ein Wettkampf durchgeführt werden: jener des Schützenkönigs!
General–de-Charge
Das Feuern einer „Salve“ (General-de-Charge) wird aus der geschulterten Gewehrhaltung und auf das Kommando „General-de-Charge – fertig!“ – „Hoch – an!“ – „Feuer!“ ausgeführt. Das Abfeuern von Salven erfolgt ausschließlich beim Ausrücken der gesamten Schützenkompanie.
Quellen:
HOLZKNECHT Christian, Hauptmann der Schützenkompanie Axams
BUCHER Karl, Axamer Schützenchronik,1988;
STEINLECHNER Franz, Chronik des Landeschützenbundes Tirol, 1979
SAURER Thomas, Pressereferent